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Angelscheine

Um bei uns einen Angelerlaubnisschein erwerben und angeln zu können, benötigen Sie gemäß des Landesfischereigesetzes von Schleswig-Holstein folgendes:
1. einen gültigen Fischereischein (§26 (5) 1. LFischG) oder eine Ausnahmegenehmigung (§26 (5) 2. LFischG) und
2. einen Nachweis über die bezahlte Fischereiabgabe des Landes Schleswig-Holstein.

Die Fischereiabgabe von 10,00 €/Jahr müssen in Schleswig-Holstein alle Angler bezahlen, also auch diejenigen, die im Besitz eines gültigen Fischereischeines eines anderen Bundeslandes sind (siehe §29 (1) LFischG SH).

Gäste, die angeln wollen und nicht im Besitz eines Fischereischeins sind, können eine kostenpflichtige Ausnahme-Erlaubnis für 28 Tage erhalten.

Fischereiabgabebescheinigung und Ausnahmegenehmigung werden von den Ordnungsbehörden (Stadtverwaltung, Amtsverwaltung und einigen Angelfachgeschäften) ausgegeben und nicht vom Angelverein ASV Drage.

 

Preise Angelerlaubnisscheine 2022 (Download, PDF) 

Ausgabestellen für Angelerlaubnisscheine

Angelerlaubnisscheine für unsere Gewässer können bei den nachfolgenden Ausgabestellen erworben werden:

Angelscheune Gruhlke
An der Chaussee 10 (B202)
25878 Drage
0 48 81 / 93 74 00


Angelgeräte Ovens
Andreas-Clausen-Str. 2
25813 Husum
0 48 41 / 7 24 32


Angelspezi Heide
Feldstraße 50
25746 Heide
04 81 / 7 78 56


Der Erwerb eines Angelerlaubnisscheins befreit nicht von der Haftung für verursachten Flur-, Ufer- und Viehschaden. Alle Angelerlaubnisscheininhaber sind aufgefordert die Gewässer und Ufer sauber zu halten. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf brütende Vögel und beachten sie bitte das Angelverbot an den Schöpfwerksausläufen.

Nach vorheriger telefonischer Rücksprache können Sie Angelerlaubnisscheine auch bei unsern Vereinsmitgliedern bekommen.

 

Werner Fürst
Achterum 5
25878 Drage
04881 / 1504


Weitere Ausgabestellen für Strecken anderer Vereine entlang der Mitteleider finden Sie hier: